Wir tragen Verantwortung
Ab dem 01.01.2024 müssen in Deutschland im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Unternehmen mit 2.000 oder mehr Mitarbeitenden menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten beachten sowie ein entsprechendes Beschwerdeverfahren einrichten. Das Kommunalunternehmen – Gesundheitseinrichtungen Bezirk Oberfranken AdöR – bekennen sich klar zur Beachtung dieser Sorgfaltspflichten. Die Menschenrechtsbeauftragte der GeBO ist Anja Keim.
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