Die bislang geltenden Maßnahmen (siehe Haus-, Stations- oder Therapieordnungen) bei Besitz und/oder Konsum bleiben bestehen.
Auch für die Fortführung der Gabe von (bereits vor Behandlungsbeginn in unseren Kliniken) verordnetem und von der jeweiligen Krankenkasse erstattetem medizinischen Cannabis bleibt unsere Linie unverändert: Diese erfolgt lediglich bei von uns bestätigter Indikation.